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Abstimmungsempfehlung für den 7. März 2010

Wasserbauplan Worble: Hochwasserschutz
Richigen und Worb
  

Mit der Realisierung des «Wasserbauplans Worble» soll Worb besser vor Überschwemmungen geschützt werden. Für die Realisierung der Hochwasserschutzmassnahmen haben die Worber Stimmberechtigten am 7. März 2010 einen Rahmenkredit von 16,8 Millionen Franken zu bewilligen. Weil Bund und Kanton die Kosten mittragen, muss Worb mit Nettokosten von rund 5 Millionen Franken rechnen.

Für ein JA zum Hochwasserschutz sprechen folgende Gründe:
> Worb muss vor Hochwasser geschützt werden.
> Die heutigen Bäche und der im Jahr 1971 erstellte Worblekanal können
die anfallenden Wassermengen nicht mehr bewältigen.
> Der Hochwasserschutz und die Verkehrssanierung sind baulich auf
einander abgestimmt.
> Der «Wasserbauplan Worble» entspricht den kantonalen Vorgaben.
> Von Bund und Kanton sind Beiträge von 60 bis 80 % zu erwarten.
Aus diesen Gründen stimmte das Ortsparlament dem «Wasserbauplan
Worble» mit 30 zu 7 Stimmen deutlich zu.


Verfassungsartikel Forschung am Menschen

Ein JA zum Verfassungsartikel ist aus folgenden Gründen notwendig:

Forschung rettet Leben: Die Forschung am Menschen ist für die Gesundheit der Bevölkerung zentral. Wir alle profitieren heute von medizinischen Erkenntnissen und neu entwickelten Medikamenten.


Schutz des Menschen:
Der neue Verfassungsartikel gibt Leitplanken vor, die eine verantwortungsvolle Forschung am Menschen in der Schweiz ermöglicht.

Klare, einheitliche Regeln schaffen: In der Forschung sind kantonal unterschiedliche Regeln fehl am Platz. Der Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen soll schweizweit sichergestellt  sein.

Forschungsstandort Schweiz stärken:
Klare rechtliche Verhältnisse, die den internationalen Regelungen entsprechen, stärken den Forschungsstandort Schweiz.



Tierschutzanwalt-Initiative

NEIN-Parole an der Parteipräsidentenkonferenz vom 12. Dezember 2009 gefasst.

Begründung:
Widerspricht dem Grundgedanke eines schlanken Staates, denn die Initiative ist ein unnötiger Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone, da die Kantone schon heute einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen können.


Die Regelung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung ist  nichtnotwendig, da eine solche gestützt auf Artikel 122 und 123 BV bereits besteht. Sie wurden insbesondere durch die Einführung neuer Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) und im             Obligationenrecht (OR) verbessert. Gemäss der neuen Strafprozessordnung, die vom Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedet wurde, haben die Kantone die Möglichkeit, eine öffentliche Tieranwältin bzw. Tieranwalt einzusetzen.
 

Die Verankerung der Pflicht der Kantone zur Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten auf Verfassungsstufe


Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Umwandlungssatz der höheren Lebenserwartung anpassen

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das gesparte Guthaben in der 2. Säule in eine jährliche, lebenslang garantierte Rente umgerechnet wird.

Heute ist der Umwandlungssatz zu hoch. Bleibt dies unverändert und wird er nicht an die steigende Lebenserwartung angepasst, gibt die zweite Säule mehr aus, als die Pensionierten auf ihrem individuellen Konto ansparen. Die Folge sind Lücken in der zweiten Säule, die in erster Linie die Erwerbstätigen füllen müssen.

Pensionskassen nicht ruinieren

Der Umwandlungssatz legt zum Zeitpunkt der Pensionierung einen garantierten Zins für das Alterskapital fest, das im Verlauf der Bezugsdauer als Rente ausbezahlt wird. Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die fixierte Rendite. Ein hoher Umwandlungs-satz zwingt aufgrund von hohen Reditevor-gaben die Pensionskassen zu riskanten Anlagestrategien.

 

Rentenlöcher und höhere Beiträge verhindern

Jährlich sind 600 Millionen Franken Rentenbezüge aus der 2. Säule nicht gedeckt. Dieses Loch wird grösser, je länger der Umwandlungssatz zu hoch bleibt. Die Löcher stopfen vor allem die Erwerbstätigen und nachfolgende Generationen über zusätzliche Beiträge.

 

Für Rentner ändert nichts

Wer bereits pensioniert ist, ist von der BVG-Revision nicht betroffen. Eine einmal fest-gelegte BVG-Rente ist nämlich auf Lebzeiten garantiert. Die Senkung des Umwand-lungssatzes hat auch auf einen Kapitalbezug keinen Einfluss



Abstimmungen und Wahlen 2010


Abstimmungen:
- 13. Juni 2010
- 26. September 2010
- 28. November 2010

Grossrats- und Regierungsratswahlen Kt. Bern:
- 28. März 2010




Höchste Worberin 2010 Container schliessen


Maja Widmer höchste Worberin 2010.
> zur Person
> Antrittsrede
GGR-Sitzung v. 8.2.2010
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Aus dem Parlament Container schliessen


GGR-Sitzung vom 08.03.2010

Die Voten der Fraktionssprecher
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aktuelle Vorstösse Container schliessen
Motion
«Aktive Entwicklungspolitik»

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